Allgemeine Geschäftsbedingungen (Nutzungsbedingungen)
YJAR Social OS · Stand: 29.09.2026 (Fassung 5)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Nutzung von YJAR Social OS (social.yjar.org), einem Software-as-a-Service-Angebot der YJAR GmbH, Elsterweg 2, 97437 Haßfurt (nachfolgend „YJAR“), durch Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
(2) YJAR Social OS richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Der Kunde versichert bei der Registrierung, ausschließlich in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln. YJAR kann hierfür einen Nachweis (z. B. Gewerbeanmeldung, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) verlangen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) ist ausgeschlossen.
(3) Für Kunden, die YJAR zusätzlich mit der redaktionellen Betreuung ihrer Social-Media-Kanäle beauftragen (Agentur-Leistung), gelten ergänzend die Bedingungen des jeweiligen Dienstleistungsvertrags.
(4) Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn YJAR ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 2 Vertragsschluss und Leistungsbeschreibung
(1) Der Kunde kann sich unter social.yjar.org/registrieren registrieren. Mit der Bestätigung seiner E-Mail-Adresse kommt ein unentgeltlicher Testnutzungsvertrag über 14 Tage zustande. Die Testphase umfasst den Funktionsumfang des Tarifs Pro (bei Agentur-Konten den Umfang des Agentur-Tarifs). Sie endet automatisch, verlängert sich nicht kostenpflichtig, und für sie werden keine Zahlungsdaten erhoben. In der Testphase haftet YJAR nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie in den Fällen des § 9 Abs. 1.
(1a) Ein entgeltlicher Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde im Bereich „Kundenportal“ einen Tarif auswählt und die Zahlung über den Zahlungsdienstleister Stripe bestätigt. Vertragssprache ist Deutsch. Der Vertragstext (diese AGB in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung) wird gespeichert und ist über social.yjar.org/nutzungsbedingungen abrufbar. Eingabefehler kann der Kunde bis zur Bestätigung der Zahlung in der Stripe-Kasse korrigieren.
(1b) Endet die Testphase ohne Tarifbuchung, kann der Kunde seine Daten noch lesen und exportieren, aber keine Inhalte mehr veröffentlichen oder freigeben. YJAR löscht ein solches Konto 90 Tage nach Ende der Testphase; die Löschung kündigt YJAR mindestens 14 Tage vorher per E-Mail an. Bucht der Kunde bis dahin einen Tarif, bleiben alle Daten erhalten. Der Kunde kann die Löschung jederzeit nach § 3 Abs. 6 verlangen.
(2) YJAR stellt dem Kunden folgende Tarife zur Verfügung:
Starter: 39 € pro Monat (8 Profile, 3 Nutzer, 2 Arbeitsbereiche). Pro: 99 € pro Monat (40 Profile, 10 Nutzer, 20 Arbeitsbereiche). Enterprise: 249 € pro Monat (150 Profile, unbegrenzte Nutzer, 100 Arbeitsbereiche).
Bei jährlicher Zahlung wird das Elffache des Monatspreises für zwölf Monate berechnet. Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. „Unbegrenzt“ bedeutet: im Rahmen angemessener Nutzung, technische Obergrenze 999 Nutzer.
(2a) Die Tarife Starter, Pro und Enterprise dienen der Verwaltung von Marken und Unternehmen, die dem Kunden selbst gehören oder mit ihm konzernverbunden sind (§ 15 AktG). Wer Social-Media-Kanäle anderer Unternehmen im Kundenauftrag betreut, benötigt den Agentur-Tarif. Verstößt der Kunde hiergegen, kann YJAR ihn unter Fristsetzung von 14 Tagen zur Buchung des Agentur-Tarifs auffordern und bei Fristablauf das Entgelt des Agentur-Tarifs nachberechnen oder den Vertrag nach § 3 Abs. 3 kündigen.
(2b) Agentur-Tarif: 99 € pro Monat je gebuchtem Kunden-Arbeitsbereich (bei jährlicher Zahlung das Elffache für zwölf Monate) zzgl. Umsatzsteuer; gebucht werden mindestens drei, höchstens 99 Kunden-Arbeitsbereiche. Der eigene Arbeitsbereich der Agentur ist enthalten; es gelten die Grenzen des Tarifs Enterprise. Die Zahl der gebuchten Kunden-Arbeitsbereiche kann der Kunde im Kundenportal jederzeit erhöhen; die Erhöhung wird wirksam, sobald die anteilige Zahlung für den Rest des laufenden Abrechnungszeitraums eingegangen ist. Eine Reduzierung ist bis auf die Zahl der tatsächlich genutzten Kunden-Arbeitsbereiche, mindestens jedoch drei, möglich; sie wird mit der Buchung im Portal wirksam, der nicht genutzte Anteil des laufenden Abrechnungszeitraums wird auf der nächsten Rechnung gutgeschrieben. Eine Auszahlung der Gutschrift findet nur bei Vertragsende statt. Die Agentur darf den Hinweis auf YJAR Social OS in Freigabe-Links, Berichten und beim Kunden-Login nicht entfernen oder verdecken und informiert ihre Endkunden entsprechend.
(2c) Ob der Kunde als Unternehmen oder als Agentur nutzt, wählt er bei der Registrierung.
(3) Leistungsumfang je nach Tarif: Planungskalender, Freigabe-Workflows, gemeinsames Postfach, Auswertungen/Kundenberichte, Werbeanzeigen-Verwaltung, Content-Bibliothek sowie optional Recruiting-Funktionen. Der genaue, tarifabhängige Funktionsumfang ergibt sich aus der Produktbeschreibung im Kundenportal zum Zeitpunkt der Buchung.
(4) Die Anbindung einzelner Social-Media-Plattformen (Meta/Instagram/Facebook, LinkedIn, TikTok, Google Unternehmensprofil, YouTube, WhatsApp Business, Threads, Bluesky) setzt voraus, dass der Kunde über gültige Konten bei den jeweiligen Plattformen verfügt, deren Bedingungen einhält und YJAR per OAuth ermächtigt. Der Kunde kann diese Ermächtigung jederzeit bei der jeweiligen Plattform widerrufen. YJAR ist nicht Vertragspartner der Plattformen. Ändert, beschränkt oder beendet eine Plattform ihre Schnittstelle oder den Zugang des Kunden, ist YJAR von der Erbringung der betroffenen Funktion insoweit befreit; Absatz 5 gilt entsprechend. Ein Anspruch auf Anbindung einer bestimmten Plattform besteht nicht.
(5) YJAR darf die Software und die Leistungen weiterentwickeln und ändern (insbesondere aufgrund von Änderungen der Plattformschnittstellen, aus Sicherheitsgründen oder zur Verbesserung), sofern der vertraglich vereinbarte Kernnutzen erhalten bleibt und die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Wesentliche Einschränkungen (z. B. Wegfall einer Plattformanbindung, Absenkung von Tarifgrenzen) kündigt YJAR mindestens sechs Wochen vorher in Textform an; der Kunde kann dann zum Wirksamwerden außerordentlich kündigen, im Voraus gezahlte Entgelte werden anteilig erstattet.
(6) KI-Funktion: Das System bietet Textvorschläge einer KI, die auf einem von YJAR selbst betriebenen Sprachmodell läuft. Die Vorschläge können fehlerhaft sein; sie sind keine Rechtsberatung. YJAR übernimmt keine Gewähr für Richtigkeit, Rechtmäßigkeit oder Schutzfähigkeit der Vorschläge. Der Kunde prüft sie vor jeder Veröffentlichung. Der Kunde darf die Vorschläge nutzen.
(7) Die Nutzung über mobile Apps aus App-Stores (Google Play, Apple App Store, Microsoft Store, Amazon Appstore) ist von diesen AGB erfasst. Tarife werden ausschließlich im Browser über das Kundenportal gebucht, nicht über die Stores. Für den Bezug der Apps gelten zusätzlich die Bedingungen des jeweiligen Store-Betreibers, auf die YJAR keinen Einfluss hat.
(8) YJAR darf zur Leistungserbringung Dritte einsetzen (z. B. Hosting, Zahlungsabwicklung, E-Mail-Versand). Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gilt § 8.
§ 3 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Er verlängert sich nach Wahl des Kunden monatlich oder jährlich um den jeweils gebuchten Abrechnungszeitraum.
(2) Der Kunde kann den Vertrag jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen (bei monatlicher Abrechnung zum Monatsende, bei jährlicher Abrechnung zum Ende des gebuchten Jahres), über die Funktion „Abo kündigen“ im Kundenportal oder in Textform. Die Nutzung bleibt bis zum Ende des Zeitraums möglich. Bereits gezahlte Entgelte für den laufenden Zeitraum werden bei ordentlicher Kündigung durch den Kunden nicht erstattet. Die Kündigung wird sofort vermerkt und ist im Kundenportal jederzeit einsehbar; sie lässt sich bis zum Ende des Zeitraums zurücknehmen.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für YJAR insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Abmahnung wesentlich gegen § 2 Abs. 2a oder § 5 verstößt, das System rechtswidrig nutzt oder mit mehr als zwei Monatsentgelten in Verzug ist.
(4) YJAR kann den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums, bei jährlicher Abrechnung mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende, kündigen. Im Voraus gezahlte Entgelte für die Zeit nach Vertragsende werden anteilig erstattet.
(5) Nach Vertragsende gilt für die Daten des Kunden § 2 Abs. 1b entsprechend.
(6) Verlangt der Kunde die Löschung seines Kontos (Funktion „Konto löschen“), wird ein laufendes Abo zum Ende des bezahlten Abrechnungszeitraums gekündigt und bis dahin weiter erbracht. Sobald nicht mehr bezahlt wird — ohne bezahltes Abo sofort —, wird das Konto deaktiviert (nur noch lesbar, keine Veröffentlichung). 14 Tage nach der Deaktivierung löscht YJAR alle Daten des Kunden endgültig; bis dahin kann der Kunde seine Inhalte und Berichte exportieren. Sicherungskopien werden im regulären Zyklus überschrieben, spätestens nach 60 Tagen. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten (insbesondere für Rechnungen) bleiben unberührt. Der Kunde kann den Löschwunsch bis zur endgültigen Löschung jederzeit widerrufen; ein bereits beendetes Abo muss er dann neu buchen.
(7) Der Kunde kann seine Inhalte, Berichte und Einstellungen während der Vertragslaufzeit und bis zur endgültigen Löschung in gängigen Formaten (PDF, CSV) exportieren. Weitergehende Herausgabe- oder Migrationsleistungen erbringt YJAR auf Anfrage gegen angemessene Vergütung.
§ 4 Preise und Zahlung
(1) Die Entgelte sind im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum fällig und werden über den Zahlungsdienstleister Stripe (Karte, SEPA-Lastschrift) eingezogen. Alle Preise sind Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen werden elektronisch bereitgestellt.
(2) YJAR ist berechtigt, die Preise für laufende Abonnements nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) anzupassen, soweit sich die Kosten für die Leistungserbringung (insbesondere Infrastruktur, Lizenz- und Schnittstellenkosten Dritter, Personal, Zahlungsdienstleister) nach Vertragsschluss erhöhen. Kostensenkungen gibt YJAR im gleichen Umfang weiter. Eine Preiserhöhung ist frühestens zwölf Monate nach Vertragsschluss und danach höchstens einmal je zwölf Monate zulässig und wird dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Sie wird frühestens zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums wirksam, bei jährlicher Abrechnung zum Ende des laufenden Jahres. Der Kunde kann den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Erhöhung zu diesem Zeitpunkt außerordentlich kündigen; hierauf weist YJAR in der Mitteilung hin. Erhöhungen um mehr als 10 % gegenüber dem bisherigen Preis innerhalb von zwölf Monaten sind ausgeschlossen.
(3) Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, kann YJAR nach Mahnung mit einer Frist von 14 Tagen den Zugang auf den Lesezugang beschränken (keine Veröffentlichung, Datenexport bleibt möglich). Das Entgelt läuft weiter. Gesetzliche Verzugszinsen (§ 288 Abs. 2 BGB) bleiben unberührt. Bei Rücklastschriften, die der Kunde zu vertreten hat, trägt er die entstehenden Bankgebühren.
§ 5 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verantwortlich für die Rechtmäßigkeit der von ihm über das System veröffentlichten Inhalte, insbesondere Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte Dritter sowie die Einhaltung der Werberichtlinien der jeweiligen Plattform.
(2) Der Kunde stellt sicher, dass für hochgeladenes Bild- und Videomaterial die erforderlichen Nutzungsrechte vorliegen (im System durch eine ausdrückliche Bestätigung je Datei abgebildet).
(3) Der Kunde ist für die Vergabe und Verwaltung von Nutzerrollen innerhalb seines Kontos selbst verantwortlich, insbesondere für die zeitnahe Entfernung ausgeschiedener Mitarbeitender.
(4) Zugangsdaten und Zugriffstoken sind vom Kunden vertraulich zu behandeln. Nutzer verbinden ausschließlich Konten, für die sie selbst verfügungsberechtigt sind oder für die eine ausdrückliche Vertretungsbefugnis (z. B. als Agentur für einen Kunden) vorliegt.
(5) Der Kunde stellt YJAR von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung des Systems durch den Kunden oder seine Nutzer beruhen (insbesondere Inhalte, für die keine ausreichenden Rechte bestehen), einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung, es sei denn, der Kunde hat die Verletzung nicht zu vertreten. YJAR informiert den Kunden unverzüglich über solche Ansprüche und stimmt die Rechtsverteidigung mit ihm ab.
(6) YJAR darf den Zugang oder einzelne Funktionen vorübergehend sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine rechtswidrige Nutzung, einen Verstoß gegen Plattformbedingungen oder eine Gefährdung der Sicherheit des Systems bestehen. YJAR informiert den Kunden unverzüglich und hebt die Sperre auf, sobald der Grund entfallen ist.
§ 6 Werbeanzeigen und Drittkosten
(1) Sofern der Kunde eigene Werbekonten verbindet, entstehen Kosten für geschaltete Werbeanzeigen unmittelbar beim jeweiligen Werbeanbieter (z. B. Meta) und sind nicht Bestandteil der YJAR-Tarife.
(2) Führt YJAR im Rahmen einer gesonderten Agentur-Beauftragung Werbekampagnen über ein YJAR-eigenes Werbekonto für den Kunden durch, gelten die im jeweiligen Dienstleistungsvertrag vereinbarten Abrechnungsmodalitäten (Mediabudget zzgl. Agenturgebühr, Abrechnung nach Kampagnenende und ausdrücklicher Bestätigung durch den Kunden bzw. YJAR).
§ 7 Verfügbarkeit und Mängel
(1) YJAR erbringt die Leistungen mit der im Geschäftsverkehr üblichen Sorgfalt. Ein Anspruch auf ununterbrochene Verfügbarkeit besteht nicht. Für angekündigte Wartungsfenster, Zeiten höherer Gewalt sowie Ausfälle und Änderungen bei den angebundenen Plattformen (Meta, Google, LinkedIn, TikTok u. a.), die YJAR nicht zu vertreten hat, wird nicht gehaftet.
(2) Geplante Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt und rechtzeitig angekündigt.
(3) Der Kunde meldet Mängel unverzüglich in Textform (info@yjar.de) mit nachvollziehbarer Beschreibung. YJAR beseitigt Mängel innerhalb angemessener Frist. Das Recht zur fristlosen Kündigung wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs (§ 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB) besteht erst, wenn YJAR eine angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt hat und diese erfolglos verstrichen ist.
§ 8 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Soweit YJAR im Rahmen der Leistungen personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (z. B. Inhalte, Kommentare und Nachrichten aus dem Postfach, Nutzerkonten und Freigeber des Kunden), gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) unter social.yjar.org/avv. Mit der Annahme dieser AGB schließt der Kunde diesen AVV ab; er ist Bestandteil des Vertrags. Bei Widersprüchen geht der AVV vor, soweit es um personenbezogene Daten geht.
(2) Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung von YJAR (social.yjar.org/datenschutz).
(3) Der Kunde ist als Verantwortlicher dafür verantwortlich, dass er zur Verarbeitung der Daten seiner Nutzer und Endkunden berechtigt ist und die Betroffenen informiert hat.
§ 9 Haftung
(1) YJAR haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Haftung nach Art. 82 DSGVO bleibt unberührt.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für den Verlust von Daten haftet YJAR im Rahmen von Satz 1 nur in Höhe des Aufwands, der bei regelmäßiger, gefahrentsprechender Sicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung angefallen wäre.
(3) Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) YJAR haftet nicht für Inhalte, die der Kunde oder seine Nutzer veröffentlichen, und nicht für Änderungen, Einschränkungen oder Ausfälle der angebundenen Plattformen, soweit YJAR diese nicht zu vertreten hat.
(5) Die verschuldensunabhängige Haftung nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel ist ausgeschlossen. Absatz 1 bleibt unberührt.
(6) Die Absätze 1 bis 5 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von YJAR.
§ 10 Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte
(1) Der Kunde behält alle Rechte an den von ihm über das System eingestellten Inhalten. Er räumt YJAR das einfache, nicht übertragbare, auf die Vertragslaufzeit beschränkte Recht ein, diese Inhalte zu speichern, zu vervielfältigen, technisch anzupassen (z. B. Formatierung), an die vom Kunden ausgewählten Plattformen zu übermitteln und im Rahmen des Systems, einschließlich der Freigabe-Links, anzuzeigen, soweit dies zur Erbringung der Leistungen erforderlich ist. Das Recht endet mit der Löschung der Daten.
(2) Die Rechte an der Software, an Marken und Gestaltungen von YJAR verbleiben bei YJAR. Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht.
§ 11 Änderungen dieser AGB
Änderungen dieser AGB teilt YJAR dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mit. Änderungen, die die Hauptleistungspflichten oder das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung betreffen, bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden (z. B. durch Bestätigung im Kundenportal). Änderungen ohne Auswirkung hierauf (z. B. redaktionelle Anpassungen, gesetzlich zwingende Änderungen, neue Funktionen ohne Nachteil für den Kunden) werden wirksam, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang widerspricht; hierauf weist YJAR in der Mitteilung besonders hin. Bei Widerspruch oder verweigerter Zustimmung gelten die bisherigen Bedingungen weiter. YJAR ist dann berechtigt, den Vertrag zum nächstmöglichen Kündigungstermin ordentlich zu kündigen.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Haßfurt. YJAR darf den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Aufhebung dieser Klausel. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang (§ 305b BGB).
(4) Erklärungen von YJAR an den Kunden erfolgen in Textform an die bei der Registrierung oder im Kundenportal hinterlegte E-Mail-Adresse. Der Kunde hält diese Adresse aktuell.
(5) Der Kunde darf gegen Forderungen von YJAR nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte kann er nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen.
(6) Sind einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.